ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung

Die nachstehenden Bestimmungen sind für den Geschäftsverkehr zwischen Verkäufer und Käufer unter Ausschluss etwa entgegen stehender Einkaufsbedingungen verbindlich.

2. Angebote, Ansichtsbestellungen

Bis zur Annahme durch den Empfänger sind Angebote unverbindlich.

Festbestellungen haben in der Abwicklung Vorrang vor Ansichtsbestellungen.

3. Liefertermine

Liefertermine bedürfen, um verbindlich zu sein, der ausdrücklichen vertraglichen Fest¬legung.

4. Versand, Untersuchungspflicht

Die Versendung gekaufter Sachen auf Wunsch eines Käufers, der selbst Unternehmer ist, geschieht auf dessen Kosten und Gefahr. Die Kosten einer Transportversicherung trägt der Käufer.
Nach Anlieferung hat der Käufer, der selbst Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen.
Außer in Fällen berechtigter Mängelrüge erfolgen Rücksendungen auf Kosten und Gefahr des Käufers.

5. Mängelhaftung

Für die Beschaffenheit der Sachen übernimmt der Verkäufer keine Garantie im kaufrechtlichen Sinne; eine solche liegt insbesondere nicht in den Objektbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen worden sind.
Für Sachmängel – zu denen auch die fehlende Echtheit eines Kunstwerks gehört – ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gegenüber einem Käufer, der nicht Verbraucher ist, ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer fiele grobes Verschulden zur Last. Die übrigen Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei gebrauchten Sachen in zwei Jahren.
Handelt der Verkäufer als Kommissionär im eigenen Namen für fremde Rechnung, so ist seine Haftung für Sach- und Rechtsmängel gegenüber einem Käufer, der nicht Verbraucher ist, ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer fiele grobes Verschulden zur Last; die gegebenenfalls gegen seinen Auftraggeber (Kommittenten) bestehenden Ansprüche wird der Verkäufer an den Käufer abtreten.

6. Kaufpreis

Der Kaufpreis ist fällig bei Übergabe der Sachen.
Bei Barzahlungen ab 15.000 Euro ist der Verkäufer gehalten, Namen und Anschrift des Käufers anhand von Ausweispapieren festzuhalten.

7. Zahlungsverzug

Der Käufer kommt auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er den Kaufpreis nicht spätestens 14 Tage nach Lieferung der Sache entrichtet. Während des Verzuges verzinst sich die Kaufpreisforderung mit 12 % p.a. über dem Basiszinssatz der EZB. Der Verkäufer kann einen weiter gehenden Schaden geltend machen.
Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt hat.

8. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gekauften Sachen geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.

9. Aufrechnung

Der Käufer kann gegenüber dem Verkäufer nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist München. Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

11. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Waren-kaufs – CISG findet keine Anwendung.

12. Schlussbestimmung

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.